Ihre Angaben
Der Gebäudeversicherungswert steht auf der Police der kantonalen Gebäudeversicherung. Die Werte sind Richtwerte und ersetzen keine individuelle Sanierungsplanung.
1,00 % des Versicherungswertes · Gebäudealter 26 Jahre
10 % des Versicherungswertes · Deckung aktuell 40 % · Fehlbetrag CHF 120'000
Wie der Erneuerungsfonds richtig geäufnet wird
Der Erneuerungsfonds finanziert grössere Instandsetzungen und Erneuerungen an gemeinschaftlichen Bauteilen – Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Steigleitungen, Lift und Umgebung. Wird er zu tief dotiert, führen fällige Massnahmen zu Sonderumlagen, die einzelne Eigentümer finanziell überfordern können.
- Bezugsgrösse: Der Gebäudeversicherungswert ist die übliche Basis, weil er den Wiederaufbauwert abbildet und laufend indexiert wird.
- Alter berücksichtigen: Junge Liegenschaften starten bei rund 0,7 %, ältere Gebäude benötigen bis zu 1,2 % pro Jahr.
- Auf Massnahmen abstimmen: Stehen Dach oder Heizung innert weniger Jahre an, ist eine temporär höhere Einlage sinnvoller als eine Sonderumlage.
- Jährlich überprüfen: Versicherungswert, Fondsstand und Zustand der Bauteile jedes Jahr an der Versammlung abgleichen.
Die Restlebensdauer einzelner Bauteile finden Sie in der Lebensdauertabelle; die systematische Zustandsaufnahme beschreibt der Ratgeber Gebäudeunterhalt.
Rund um den Erneuerungsfonds
Wie hoch soll die jährliche Einlage in den Erneuerungsfonds sein?
In der Praxis werden 0.7 bis 1.2 % des Gebäudeversicherungswertes pro Jahr empfohlen. Je älter die Liegenschaft und je näher grössere Erneuerungen (Dach, Fassade, Heizung, Leitungen) liegen, desto höher sollte die Einlage angesetzt werden.
Wie gross soll der Fondsbestand insgesamt sein?
Als Richtwert gelten 5 bis 10 % des Gebäudeversicherungswertes. Bei jungen Gebäuden genügt der untere Bereich, ab rund 20 Jahren sollte der Bestand gegen den oberen Richtwert wachsen.
Ist ein Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum Pflicht?
Das Gesetz schreibt keinen Fonds zwingend vor; die Gemeinschaft kann ihn im Reglement oder per Beschluss vorsehen. In der Praxis ist er die Regel, weil er Sonderumlagen vermeidet und den Werterhalt sichert.
Was gehört in die Planung neben dem Fonds?
Ein aktueller Zustandsbericht mit Bewertung der Bauteile, deren Restlebensdauer und den daraus abgeleiteten Erneuerungskosten. Erst damit lässt sich die Einlage auf die tatsächlich anstehenden Massnahmen abstimmen.
Vom Richtwert zur belegten Planung.
Mit einem Zustandsbericht erfassen Sie jedes Bauteil mit Foto, Bewertung und Erneuerungskosten – und leiten daraus die Einlage ab, die Ihre Liegenschaft wirklich braucht.