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Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentum berechnen.

Wie viel sollte eine STWEG jährlich einlegen und wie gross muss der Fonds sein? Richtwerte aus der Schweizer Praxis – sofort berechnet.

Ihre Angaben

Der Gebäudeversicherungswert steht auf der Police der kantonalen Gebäudeversicherung. Die Werte sind Richtwerte und ersetzen keine individuelle Sanierungsplanung.

Empfohlene jährliche Einlage
CHF 20'000

1,00 % des Versicherungswertes · Gebäudealter 26 Jahre

Richtwert Fondsbestand
CHF 200'000

10 % des Versicherungswertes · Deckung aktuell 40 % · Fehlbetrag CHF 120'000

Kritisch – bei grösseren Erneuerungen drohen Sonderumlagen.
Praxis

Wie der Erneuerungsfonds richtig geäufnet wird

Der Erneuerungsfonds finanziert grössere Instandsetzungen und Erneuerungen an gemeinschaftlichen Bauteilen – Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Steigleitungen, Lift und Umgebung. Wird er zu tief dotiert, führen fällige Massnahmen zu Sonderumlagen, die einzelne Eigentümer finanziell überfordern können.

  • Bezugsgrösse: Der Gebäudeversicherungswert ist die übliche Basis, weil er den Wiederaufbauwert abbildet und laufend indexiert wird.
  • Alter berücksichtigen: Junge Liegenschaften starten bei rund 0,7 %, ältere Gebäude benötigen bis zu 1,2 % pro Jahr.
  • Auf Massnahmen abstimmen: Stehen Dach oder Heizung innert weniger Jahre an, ist eine temporär höhere Einlage sinnvoller als eine Sonderumlage.
  • Jährlich überprüfen: Versicherungswert, Fondsstand und Zustand der Bauteile jedes Jahr an der Versammlung abgleichen.

Die Restlebensdauer einzelner Bauteile finden Sie in der Lebensdauertabelle; die systematische Zustandsaufnahme beschreibt der Ratgeber Gebäudeunterhalt.

Häufige Fragen

Rund um den Erneuerungsfonds

Wie hoch soll die jährliche Einlage in den Erneuerungsfonds sein?

In der Praxis werden 0.7 bis 1.2 % des Gebäudeversicherungswertes pro Jahr empfohlen. Je älter die Liegenschaft und je näher grössere Erneuerungen (Dach, Fassade, Heizung, Leitungen) liegen, desto höher sollte die Einlage angesetzt werden.

Wie gross soll der Fondsbestand insgesamt sein?

Als Richtwert gelten 5 bis 10 % des Gebäudeversicherungswertes. Bei jungen Gebäuden genügt der untere Bereich, ab rund 20 Jahren sollte der Bestand gegen den oberen Richtwert wachsen.

Ist ein Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum Pflicht?

Das Gesetz schreibt keinen Fonds zwingend vor; die Gemeinschaft kann ihn im Reglement oder per Beschluss vorsehen. In der Praxis ist er die Regel, weil er Sonderumlagen vermeidet und den Werterhalt sichert.

Was gehört in die Planung neben dem Fonds?

Ein aktueller Zustandsbericht mit Bewertung der Bauteile, deren Restlebensdauer und den daraus abgeleiteten Erneuerungskosten. Erst damit lässt sich die Einlage auf die tatsächlich anstehenden Massnahmen abstimmen.

Vom Richtwert zur belegten Planung.

Mit einem Zustandsbericht erfassen Sie jedes Bauteil mit Foto, Bewertung und Erneuerungskosten – und leiten daraus die Einlage ab, die Ihre Liegenschaft wirklich braucht.